Zwei neue Verwaltungsräte für PURE Funds AG...
Mit Dr. iur. Felix Horber und Marco Fiorini holt sich PURE Funds AG gleich doppelte Verstärkung. Der Verwaltungsrat wird von bisher vier auf neu fünf Mitglieder erweitert.
Felix Horber (61), Rechtsanwalt, ist seit 2007 Generalsekretär und Managing Director der Swiss Re. Er begann seine Karriere 1993 bei der UBS, wo er in verschiedenen Positionen im Bereich Legal & Compliance tätig war, zuletzt als Head of Policy & Corporate Governance. Er ist Autor mehrerer Bücher und Artikel und war Mitglied der Zulassungsstelle der SWX Swiss Exchange. Zwischen 1986 und 1998 war er Mitglied des Zuger Stadtparlaments und 1997 sowie 1998 Gemeinderatspräsident. Felix Horber erwarb seinen Doktortitel in Rechtswissenschaften 1986 an der Universität Zürich und verfügt seit 2001 über einen Executive Master of European and International Business Law der Universität St. Gallen, wo er heute Lehrbeauftragter und Dozent im Bereich Corporate Governance ist. Seit 1998 fungiert er zudem als Oberrichter im Nebenamt am Obergericht des Kantons Zug.
Marco Fiorini (50) war zuletzt Head of Country Switzerland bei Carmignac und führte die Carmignac Schweiz AG in Zürich, wo er in den vergangenen zehn Jahren unter anderem für den Auf- und Ausbau des Schweizer Geschäfts verantwortlich war. Carmignac ist heute einer der führenden europäischen Akteure in der Vermögensverwaltung. Seine Karriere im Asset Management begann der studierte Betriebsökonom bei Julius Baer und wechselte später zur Clariden Leu Asset Management AG, wo er als Head of Sales und Managing Director tätig war. Marco Fiorini verfügt über ein Studium der Betriebsökonomie FH und absolvierte verschiedene Weiterbildungen in Leadership und Sales.
Flavio Lauener, Co-CEO und CIO der PURE Funds AG: “Wir freuen uns, mit Felix Horber und Marco Fiorini zwei ausgewiesene Experten gewinnen zu können. Wir sind überzeugt, dass beide Verwaltungsräte uns mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Netzwerk bei der Weiterentwicklung der PURE Funds AG massgeblich unterstützen werden.»
Beide Wahlen erfolgen unter Vorbehalt der offiziellen Genehmigung durch die FINMA.